Berechnen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel für München 2025 auf Basis von Wohnfläche, Baujahr, Betriebskosten, Lage, Ausstattung und begründeten Abweichungen.
Der Mietspiegel Rechner München 2025 bildet die Tabellenlogik des qualifizierten Münchner Mietspiegels nach. Die Berechnung erfolgt schrittweise: nicht umgelegte Betriebskosten, Grundpreis nach Wohnfläche und Baujahr, Zu- und Abschläge, Schwankungsbreiten und gegebenenfalls begründete Abweichungen.
Viele Merkmale sind an Schwellenwerte gebunden, etwa Baujahr, Modernisierungsjahr, Wohnfläche oder zentrale Wohnlage. Der Rechner bildet die Tabellenlogik ab, ersetzt aber keine juristische Prüfung eines Mieterhöhungsverlangens oder eine sachverständige Einordnung bei Grenzfällen.
0. Anwendungsbereich prüfen
1. Basisdaten und Grundpreis
2. Nicht umgelegte Betriebskosten
3. Zu- und Abschläge nach Tabelle 3
Öffnen Sie die offizielle Wohnlagenkarte in der Mietspiegel-Broschüre und wählen Sie anschließend oben die passende Kategorie. Prüfen Sie dabei auch Lageabstufungen an Straßen sowie die tatsächliche Lage im Vorder- oder Rückgebäude.
4. Begründete Abweichungen nach Tabelle 5
5. Ergebnis
| Vergleich mit aktueller Miete | Wert |
|---|---|
| Aktuelle Nettokaltmiete | 1.200 € |
| Differenz zur durchschnittlichen ortsüblichen Miete | +349 € |
| Rechnerischer Wert der oberen Spanne | 1.059 € |
Der Mietspiegel liefert den Rechenrahmen, nicht automatisch die rechtliche Antwort. Für Mieterhöhungen sind zusätzlich Fristen, Kappungsgrenze, Form, Begründung und der konkrete Mietvertrag zu prüfen. Bei Neuvermietung können Mietpreisbremse, Ausnahmen und Vormiete relevant werden.
Mietberechnung prüfen lassen →Modernisierung als nächster Schritt? Prüfen Sie separat, welche Maßnahmen den Mietspiegelwert erhöhen, wie § 559 BGB wirkt und wann sich Investitionen rechnerisch amortisieren.
Modernisierungshebel berechnen →Der Mietspiegel Rechner München 2025 zeigt eine rechnerische Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Entscheidend ist nicht nur der ausgegebene Betrag, sondern auch die Herleitung: Wohnfläche, Baujahr, Wohnlage, Ausstattung, Betriebskosten und begründete Abweichungen beeinflussen das Ergebnis jeweils auf unterschiedliche Weise.
Das Ergebnis kann Eigentümern, Vermietern und Mietern helfen, eine bestehende Miete, eine mögliche Mieterhöhung oder eine Neuvermietung sachlich einzuordnen. Es ersetzt jedoch keine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere nicht bei Mieterhöhungsverlangen, Kappungsgrenze, Mietpreisbremse, Sonderfällen oder unklaren Wohnwertmerkmalen.
Bei Grenzfällen ist eine fachliche Einordnung sinnvoll. Das gilt besonders, wenn Modernisierungen, besondere Ausstattungsmerkmale, unklare Wohnlage, Teilinklusivmieten oder begründete Abweichungen innerhalb der Spanne eine Rolle spielen.
Erforderlich sind mindestens Wohnfläche, Baujahr beziehungsweise maßgebliches Jahr, Wohnlage, Gebäudetyp, Haustyp, Heizungs-, Sanitär-, Küchen-, Boden- und weitere Ausstattungsmerkmale. Bei Teilinklusivmieten kommen nicht umgelegte Betriebskosten hinzu. Für Spannen sind zentrale oder nicht zentrale Wohnlage und gegebenenfalls begründete Abweichungen relevant.
Der Grundpreis wird aus Tabelle 2 anhand der Wohnflächenkategorie und Baujahrsklasse abgelesen. Bei Zwischenwerten der Wohnfläche wird die nächsthöhere Kategorie verwendet, beispielsweise 80,3 m² als 81-82 m².
Die Broschüre trennt die Summe der Zuschläge und die Summe der Abschläge. Die durchschnittliche ortsübliche Miete ergibt sich aus Betriebskosten plus Grundpreis plus Zuschläge minus Abschläge.
Der Tabellenwert ist die durchschnittliche ortsübliche Miete. Die Spannen berücksichtigen Marktstreuung und weitere Faktoren. Für nicht zentrale Wohnlagen beträgt die Spanne -2,81/+2,77 €/m², für zentrale Wohnlagen -3,71/+3,80 €/m². Eine Einordnung oberhalb oder unterhalb des Mittelwerts sollte konkret begründet werden, etwa mit Qualität, Zustand, Grundriss, Belichtung, Lärm, Mikrolage, energetischem Standard oder besonderen Schwellenwertfällen. Bereits berücksichtigte Tabellenmerkmale sollten nicht doppelt als Spannenargument verwendet werden.
Nein. Der Rechner stellt die tabellarische Mietspiegelberechnung dar. Für ein Mieterhöhungsverlangen oder eine Neuvermietung müssen zusätzlich rechtliche Voraussetzungen, Vertragslage und mögliche Sonderregelungen geprüft werden.