
Schenkungssteuer Rechner Immobilien | Freibetrag prüfen
Schenkungssteuer bei Immobilien berechnen: Prüfen Sie Freibetrag, Immobilienwert und mögliche Steuerlast als erste Orientierung vor der Übertragung.
Berechnen Sie die modifizierte Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie auf Basis von Baujahr, Gesamtnutzungsdauer und Modernisierungspunkten nach ImmoWertV 2021.
Die Restnutzungsdauer (RND) gehört zu den wichtigsten Stellgrößen in der Immobilienbewertung. Im Sachwertverfahren beeinflusst sie den Alterswertminderungsfaktor und damit den Gebäudesachwert. Im Ertragswertverfahren wirkt sie auf die Kapitalisierungsdauer des Reinertrags und die Abzinsung des Bodenwerts. Eine sachgerecht angesetzte RND kann einen erheblichen Unterschied für die Bewertung machen – und umgekehrt kann eine zu niedrig angesetzte RND den Verkehrswert deutlich mindern.
Dieser Rechner liefert eine erste Einschätzung auf Basis der standardisierten Punktevergabe nach ImmoWertV. In der gutachterlichen Praxis müssen Gesamtnutzungsdauer, Modernisierungsgrad und baulicher Zustand jedoch objektbezogen geprüft werden. Besonders in München, im Landkreis München und in Oberbayern können Lage, Bauweise, Modernisierungsqualität, Instandhaltungsrückstau oder Denkmalschutz das Ergebnis deutlich verändern.
Basisdaten Gebäude
I. Modernisierungspunkte nach ImmoWertV Anlage 2
| Modernisierungselement | Max. Punkte | Vergabe |
|---|---|---|
| Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung | 4 | |
| Modernisierung der Fenster und Außentüren | 2 | |
| Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) | 2 | |
| Modernisierung der Heizungsanlage | 2 | |
| Wärmedämmung der Außenwände | 4 | |
| Modernisierung von Bädern | 2 | |
| Modernisierung des Innenausbaus (Decken, Fußböden, Treppen) | 2 | |
| Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung | 2 |
II. Ergebnis – Restnutzungsdauer
Die Restnutzungsdauer ist vor allem im Sachwert- und Ertragswertverfahren wertrelevant. Im Sachwertverfahren beeinflusst sie den Alterswertminderungsfaktor. Im Ertragswertverfahren wirkt sie auf die Kapitalisierungsdauer des Reinertrags und die Abzinsung des Bodenwerts. Eine zu niedrig oder zu hoch angesetzte RND kann den Verkehrswert deutlich verschieben.
Restnutzungsdauer fachlich einordnen lassen →Der Rechner ermittelt die modifizierte Restnutzungsdauer (RND) eines Gebäudes nach der Methodik der ImmoWertV 2021. Grundlage sind Baujahr, Gesamtnutzungsdauer und Modernisierungspunkte nach Anlage 2. Das Ergebnis zeigt, wie viele Jahre dem Gebäude wirtschaftlich noch zugerechnet werden können.
Die Sachwertrichtlinie unterscheidet zwei Berechnungswege. Liegt das relative Alter (Alter geteilt durch GND) unterhalb eines Schwellenwertes, der von der Modernisierungspunktzahl abhängt, gilt die einfache Formel: RND = GND − Alter. Überschreitet das relative Alter diesen Schwellenwert, greift die modifizierte Formel: RND = a·(Alter²/GND) − b·Alter + c·GND. Die Koeffizienten a, b und c werden direkt aus der Modernisierungspunktzahl abgelesen. Das Ergebnis wird auf maximal 70 % der GND begrenzt (bei Kernsanierung bis zu 90 %).
Die ImmoWertV 2021 definiert acht Modernisierungselemente mit einem maximalen Gesamtpunktwert von 20. Je nach Umfang und Qualität der durchgeführten Maßnahme werden Punkte zwischen 0 und dem jeweiligen Maximum vergeben. Wichtig: Die Vergabe setzt voraus, dass die Modernisierung innerhalb der letzten 15–25 Jahre durchgeführt wurde und den Zustand des Gebäudes nachweislich verbessert hat. Maßnahmen im Rahmen reiner Instandhaltung berechtigen in der Regel nicht zur Punktevergabe. In der gutachterlichen Praxis erfordert die Einstufung eine Ortsbesichtigung.
Die Modellansätze zur Gesamtnutzungsdauer ergeben sich aus Anlage 1 ImmoWertV 2021. Die wichtigsten Werte: Freistehende Ein-/Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnhäuser mit Mischnutzung: 80 Jahre. Geschäftshäuser, Bürogebäude und Banken: 60 Jahre. Kauf- und Warenhäuser: 50 Jahre. Produktions- und Lagergebäude: 40 Jahre. Verbrauchermärkte und landwirtschaftliche Betriebsgebäude: 30 Jahre. Die GND ist eine Modellgröße – sie beruht nicht auf empirischen Daten, sondern dient der Vergleichbarkeit in der Wertermittlung. Für eine rechtssichere Einschätzung – etwa bei Verkehrswertgutachten in München – ist die individuelle Festlegung durch einen Sachverständigen erforderlich.
Die Restnutzungsdauer beeinflusst insbesondere das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Im Sachwertverfahren wirkt sie auf die Alterswertminderung des Gebäudes. Im Ertragswertverfahren beeinflusst sie die Kapitalisierung der Erträge und die Abzinsung des Bodenwerts. Eine falsch eingeschätzte RND kann den Wertansatz erheblich verschieben und sich damit auch auf Beleihungswert und Finanzierungseinschätzung auswirken.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Sachwertrichtlinie erlaubt bei nachgewiesener Kernsanierung eine RND von bis zu 90 % der GND. Eine Kernsanierung liegt vor, wenn das Gebäude in Tragwerk und Hülle weitgehend erneuert wurde – vergleichbar mit einem Neubau in Teilen. Diese Ausnahmeregelung muss durch einen qualifizierten Sachverständigen bewertet und begründet werden; der Rechner begrenzt die Ausgabe standardmäßig auf 70 % der GND, da die 90-%-Grenze einer individuellen fachlichen Beurteilung bedarf.
Nein. Der Rechner dient der ersten Orientierung und ersetzt keine professionelle Immobilienbewertung. Für belastbare Entscheidungen bei Verkauf, Kauf, Erbschaft, Finanzierung oder steuerlicher Bewertung müssen Bauzustand, Modernisierungen und objektspezifische Besonderheiten fachlich geprüft werden.

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